1. Verantwortlichkeit der Teilnehmer
Die Teilnehmer (Fahrer sowie deren Helfer/ Begleitpersonen, Kfz.-Eigentümer/-Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihren benutzten Fahrzeug(en) verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Soweit der Fahrer nicht selbst Kfz-Eigentümer und –halter von ihm genutzten Wettbewerbsfahrzeuge(s) ist, gibt er im Zusammenhang mit dieser Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder –halters ab.
2. Haftungsausschluss der Teilnehmer
Die Teilnehmer (Fahrer sowie deren Helfer/ Begleitpersonen, Kfz.-Eigentümer/-Halter) verzichten durch ihre Unterschrift und Abgabe dieser Nennung für ALLE im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:
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den Veranstalter, dessen beauftragte Sportwarte und Helfer
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den Motorsportclub Ruhla e.V. und dessen verantwortliche Helfer
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Behörden, Grundstücksbesitzer und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
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die Teilnehmer und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer, jedoch nur, soweit es sich um Training, Rennen oder Sonderprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten bzw. kürzesten Fahrzeiten handelt.
Nicht vom Haftungsverzicht erfasst sind Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, mithin für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe dieser Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen.
Der Unterzeichner erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung und des Reglements des Motorsportclub Ruhla e.V. bezüglich der Durchführung/ Wertung und sonstigen veranstaltungsspezifischen Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsausschlusses an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen bzw. beeinträchtigen, entbindet der Unterzeichner alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus u.U. auch für Dritte ergebene Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Veranstaltungsrettungssanitäter, Veranstaltungsrettungsassistent, Fahrleiter).